Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Form der Psychotherapie, die sich darauf konzentriert, problematische Verhaltensweisen, Gedanken und Gefühle zu verändern. Sie hilft Kindern und Jugendlichen, neue, gesunde Verhaltensmuster zu entwickeln.
Für welche Probleme ist Verhaltenstherapie geeignet?
Verhaltenstherapie kann bei vielen Herausforderungen helfen, wie z.B. Ängsten, Depressionen, ADHS, Essstörungen, Zwangsstörungen, sozialem Rückzug, Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten.
Wie läuft die Therapie ab?
Bei Kindern: Die Therapie beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch, in dem ich Sie als Eltern und Ihr Kind kennenlerne und wir gemeinsam besprechen, welche Schwierigkeiten vorliegen.
Bei Jugendlichen: Wir vereinbaren zunächst ein Gespräch mit oder ohne deine Eltern, in dem du mir entweder allein oder gemeinsam mit deinen Eltern berichtest, was deine Schwierigkeiten sind.
Es folgen bis zu sechs probatorische Sitzungen. Diese Sitzungen dienen dazu, herauszufinden, ob eine Therapie helfen könnte, ob Verhaltenstherapie der richtige Weg für dich/ Ihr Kind ist, ob du/ Ihr Kind mit mir zusammenarbeiten möchte und welche Ziele wir gemeinsam verfolgen wollen. Nach den probatorischen Sitzungen entwickeln wir einen individuellen Therapieplan, der spezifische Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen beinhaltet.
Müssen beide Eltern ihre Zustimmung zur Therapie geben?
Haben beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind, müssen beide einer Psychotherapie zustimmen. Ohne die Zustimmung beider Eltern kann keine Therapie erfolgen. Bei Jugendlichen kann eine Therapie in der Theorie auch ohne die Zustimmung der Eltern erfolgen. Da bei privat versicherten Jugendlichen jedoch in der Regel ein Elternteil die Kosten der Psychotherapie übernehmen und von der privaten Krankenversicherung einfordern muss, ist eine Psychotherapie oft ohne Zustimmung der Eltern nicht möglich.
Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?
Die Dauer der Therapie hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Oft sind es 20 bis 40 Sitzungen, die über mehrere Monate verteilt stattfinden.
Wie oft finden die Sitzungen statt?
In der Regel findet einmal wöchentlich eine Sitzung von 50 Minuten statt. In bestimmten Fällen können die Sitzungen auch seltener oder intensiver gestaltet werden.
Kann ich als Elternteil bei der Therapie dabei sein?
Ja, besonders bei jüngeren Kindern ist die Einbeziehung der Eltern sehr wichtig. Im Abstand von ungefähr vier Wochen wird es Elterngespräche geben, um den Therapiefortschritt des Kindes zu unterstützen.
Bei Jugendlichen wird besprochen, in welcher Frequenz Elterngespräche sinnvoll sind. In seltenen Fällen finden bei Jugendlichen auch keine Elterngespräche statt und fokussiert sich die Therapie ausschließlich auf die Jugendliche oder den Jugendlichen.
Benötige ich eine Überweisung vom Arzt?
Da ich ausschließlich Therapie für Selbstzahler anbiete, benötigen Sie keine Überweisung von einem Arzt. Die Kosten für die Therapie tragen zunächst Sie selbst, diese werden Ihnen jedoch in den meisten Fällen von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung im Nachhinein zurückerstattet. Es empfiehlt sich, vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Was passiert, wenn mein Kind nicht mitmachen möchte?
Besonders bei Jugendlichen ist es wichtig, dass sie sich auf den therapeutischen Prozess einlassen. Wenn Ihr Kind anfangs zögerlich ist, arbeite ich behutsam daran, Vertrauen aufzubauen und ihm zu zeigen, dass es in der Therapie um seine Bedürfnisse und Wünsche geht.
Was ist meine Rolle als Elternteil während der Therapie?
Ihre Unterstützung ist ein wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses. Ist Ihr Kind noch kleiner, informiere ich Sie in regelmäßigen Abständen über den Verlauf. In Elterngesprächen besprechen wir, wie Sie Ihr Kind im Alltag stärken können.
Bei Jugendlichen findet nach Absprache mit der Jugendlichen/ dem Jugendlichen ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern statt, wobei vorab vereinbart wird, welche Inhalte an die Eltern weitergegeben werden dürfen.
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